Beschreibung
Wenn man Hörgeschädigten eine Freude machen will, ist man mit einem Geschenkgutschein von Helfer Hörsysteme immer auf der sicheren Seite. Geschenkgutscheine eignen sich auch dann, wenn der oder die Beschenkte sich erst mit dem Gedanken trägt, etwas für das Gehör zu tun – auch wenn noch keine Hörgeräte getragen werden. Die Gutscheine können in der Regel für alle Dienstleistungen und Produkte bei Helfer Hörsysteme verwendet werden und sind in verschiedenen Wertbeträgen erhältlich.
Allgemeine Gutscheinbedingungen für Wertgutscheine
Der Gutschein ist mit einem einmaligen Gutscheincode versehen und 3 Jahre ab Kaufdatum gültig. Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden. Bei Nichteinlösung des Gutscheins besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Bei Verlust des Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich. Bei einer Teileinlösung des Gutscheinwertes in einem unserer Fachgeschäfte bleibt der Restwert des Gutscheins bis zum ursprünglichen Ablauf der Gültigkeit erhalten. Der Gutschein kann auch unter www.helfer-hoersysteme.de eingelöst werden. Im Onlineshop ist eine Teileinlösung nicht möglich. Unterschreitet die Einkaufssumme des Warenkorbes den Wert des Gutscheins, verfällt der Restbetrag. Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Pro Online-Bestellung kann nur ein Gutschein verwendet werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
Weitere Fragen sind sehr willkommen, kontaktieren Sie uns gerne unter info@helfer-hoersysteme.de, oder bitten Sie einen Hörgeräteakustiker um Rückruf, oder besuchen Sie unsere Fachgeschäfte, hier finden Sie die besten Akustiker.
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